„Ein Unfall ist schnell passiert. Wir helfen Ihnen dabei, dass der Unfall auch schnell und fair abgewickelt wird. Versprochen!“
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Nach einem unverschuldeten Autounfall sollten Sie schnell handeln und einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen wie die Sachverständigenbüro BEN GmbH beauftragen, die Ihnen ein ausführliches Gutachten erstellt.
Wir als freies und unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro handeln fair und transparent, damit Ihnen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Bis zur Auszahlung des Schadens stehen wir Ihnen uneingeschränkt zur Seite. Versprochen!
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei dem Papierkram wie bspw. Anspruchstellerfragebogen, Unfall-Skizze oder Stellungnahmen.
Telefonische Beratung kostenfrei
Unterstützung von A bis Z
Kostenabrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung
Kostenfreier Vor-Ort-Service
Auch an Sonn- und Feiertagen
Keine finanzielle Vorleistung nötig
Ablauf nach einem Unfallschaden
In diesen einfachen vier Schritten wickeln Sie Ihren Unfallschaden ab. Bei einem unverschuldeten Unfall müssen die Kosten des Gutachtens von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Nutzen Sie unbedingt Ihr Recht auf einen unparteiischen Sachverständigen. Oft verfolgen die Gutachter wirtschaftlichen Interessen Ihrer Auftraggeber (Versicherungen). Es geht um Ihr Geld!
Kontaktieren Sie uns
Telefonisch, Whatsapp per E-Mail, Kontaktformular oder Termin bequem und kostenfrei hier online buchen.
Schadenaufnahme/ Schadenfeststellung
Wir kommen zu Ihnen, und machen die Schadenaufnahme direkt vor-Ort.
Wen nötig, wird das Fahrzeug in einer unserer zahlreichen Partnerwerkstätten begutachtet.
Gutachten wird erstellt
Ihr Gutachten wird innerhalb von ein bis zwei Tagen von uns erstellt. Wir kalkulieren strikt nach den aktuell gültigen Herstellervorgaben.
Einreichung des Gutachtens
Sowohl Sie als auch die Versicherung bekommen das Gutachten vorab per E-Mail und parallel im Original per Post. Unsere Kosten rechnen wir direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.
Welche Aufgaben haben wir als Kfz-Gutachter bei einem Unfallereignis?
Leistungen
- Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens
- Beweissicherung zur Ermittlung der regulierungsrelevanten Fakten
- Ermittlung einer Wertminderung
- Ermittlung der Wiederherstellungskosten
- Ermittlung der Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes
Wie gehen wir bei der Schadenaufnahme & Gutachtenerstellung vor?
Ablauf
- Terminierung eines Besichtigungstermins
- Besichtigung Ihres Fahrzeuges vor Ort
- Dokumentation und Beweissicherung am Fahrzeug
- Ermittlung der Reparaturkosten (Schadenkalkulation)
- Ermittlung Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer
Vorteile eines Kfz-Gutachtens nach einem unverschuldeten Unfall!
Vorteile/ Kosten
- Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen
- Wir verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen der Versicherungsgesellschaften
- Sie haben das Recht auf einen eigenen neutralen und unabhängigen Sachverständigen
- Wir sichern Ihre Schadenersatzansprüche
- Eine fiktive Abrechnung auf Basis des erstellten Gutachtens möglich
- Keine Vorleistung der Gutachterkosten
Häufig gestellte Fragen
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten des Sachverständigen sowie die Kosten für einen Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Lassen Sie sich keinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung empfehlen. Diese arbeiten oft im Interesse der Versicherung.
Im Reparaturbetrieb, Autohaus, bei Ihnen zu Hause oder an einem sonstigen Ort Ihrer Wahl kann besichtigt werden. Wir richten uns ganz nach Ihnen!
Selbstverständlich können Sie sich den Schaden ausbezahlen lassen. Hierbei sprechen wir von einer fiktiven Abrechnung. Die Schadenssumme wird netto (ohne Mehrwertsteuer) ausbezahlt.
Im Großraum Esslingen kommen wir gerne zu Ihnen und begutachten den Schaden vor Ort. Bei einem größerem Schaden besichtigen wir Ihr Fahrzeug auch gerne in einem unserer Partnerwerkstätten.
Wir empfehlen grundsätzlich, die Polizei bei einem Verkehrsunfall mit einzubeziehen. Die Polizei protokolliert den Unfallhergang und nimmt die Daten des Unfallgegners auf, und erstellt eine Unfallakte, somit haben Sie was in der Hand, falls der Unfallgegner die Fakten im Nachhinein vertauscht.
In dem Fall Sie sind vertraglich verpflichtet, den Leasinggeber über eingetretene Beschädigungen zu informieren! Der Leasinggeber bestimmt auch, ob repariert oder ob das Fahrzeug verkauft wird. Wir empfehlen deshalb unbedingt, Ihr Auto in einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen.
Für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens benötigen wir lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Wir empfehlen immer, dass Sie bei der Besichtigung anwesend sind.
"Wie KFZ-Versicherer den Schaden kleinrechnen"
Wer schuldlos in einen Autounfall verwickelt wird, läuft Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben: Viele Versicherungsunternehmen versuchen, sich mit Tricks vor dem Zahlen zu drücken.
© SWR (Marktcheck) – Mehr Infos zur Sendung auf unsere Homepage: http://www.swr.de/marktcheck
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"Schadensfall - wenn die Zahlung auf sich warten lässt"
Verkehrsunfälle erzeugen Schäden von über zehn Milliarden Euro im Jahr. Doch trotz geklärter Schuldfrage weigern sich Kfz-Versicherungen immer häufiger, den vollen Schaden zu tragen.
Gutachten an Elektrofahrzeugen
Kommt es zu einem Unfall mit einem Elektrofahrzeug, sind
einige Besonderheiten zu beachten. Sind Sie Beteiligter eines Unfalls mit einem
Elektrofahrzeug, sollten Sie sich nicht vorschnell Angebote der gegnerischen
Versicherung akzeptieren. Die generische Versicherung bietet Ihnen zum Beispiel
häufig die Dienste eines von ihr bestellten Gutachters an.
Gerade im Bereich der Elektrofahrzeuge kommt es aber auf
eine genaue Sachkenntnis an. Sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet
haben, steht ihnen die Beauftragung eines Gutachters Ihrer Wahl auf Kosten der
gegnerischen Versicherung zu.
Wir als unabhängiges Sachverständigenbüro, verfügen über die
notwendige Expertise zu Elektrofahrzeugen.
Beachten Sie, dass beim Abschleppen eines Elektrofahrzeugs zusätzliche
Vorkehrungsmaßnahmen relevant sind.
Wichtig ist vor allem, dass die angetriebenen Achsen beim
Abschleppen keinen Straßenkontakt haben dürfen. Wird die betreffende Achse
bewegt, treibt diese nämlich den Elektromotor an, der dann als Generator
arbeitet und Strom erzeugt. Dadurch könnte die Elektronik des Fahrzeugs
beschädigt werden.
Rufen Sie uns direkt nach dem Unfall an, wir beraten Sie
unverbindlich zur korrekten vorgehensweise.