Zertifizierter KFZ-Gutachter in Filderstadt
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KFZ-Gutachter in Filderstadt
Nach einem unverschuldeten Autounfall in Filderstadt und Umgebung sollten Sie schnell handeln und einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen wie die Sachverständigenbüro BEN GmbH beauftragen, die Ihnen ein ausführliches Gutachten erstellt.
Wir als freies und unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro handeln fair und transparent, damit Ihnen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Bis zur Auszahlung des Schadens stehen wir Ihnen uneingeschränkt zur Seite. Versprochen!
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei dem Papierkram wie bspw. Anspruchstellerfragebogen, Unfall-Skizze oder Stellungnahmen.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten des Sachverständigen sowie die Kosten für einen Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Lassen Sie sich keinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung empfehlen. Diese arbeiten oft im Interesse der Versicherung.
Im Reparaturbetrieb, Autohaus, bei Ihnen zu Hause, in unserer Prüfhalle oder an einem sonstigen Ort Ihrer Wahl kann besichtigt werden. Wir richten uns ganz nach Ihnen!
Selbstverständlich können Sie sich den Schaden ausbezahlen lassen. Hierbei sprechen wir von einer fiktiven Abrechnung. Die Schadenssumme wird netto (ohne Mehrwertsteuer) ausbezahlt.
Bei dem Termin begutachten wir Ihr Fahrzeug umfassend. Dabei prüfen wir unter anderem den Schadenumfang, Lack, Technik sowie verbauten Ausstattungen. Diese Faktoren sind für die Beweissicherung Ihrer Ansprüche obligatorisch.
Wir empfehlen grundsätzlich, die Polizei bei einem Verkehrsunfall mit einzubeziehen. Die Polizei protokolliert den Unfallhergang und nimmt die Daten des Unfallgegners auf, und erstellt eine Unfallakte, somit haben Sie was in der Hand, falls der Unfallgegner die Fakten im Nachhinein vertauscht.
In dem Fall Sie sind vertraglich verpflichtet, den Leasinggeber über eingetretene Beschädigungen zu informieren! Der Leasinggeber bestimmt auch, ob repariert oder ob das Fahrzeug verkauft wird. Wir empfehlen deshalb unbedingt, Ihr Auto in einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen.
Für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens benötigen wir lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Wir empfehlen immer, dass Sie bei der Besichtigung anwesend sind.
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0711 - 577 64 110
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