Zertifizierter KFZ-Gutachter in Filderstadt

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KFZ-Gutachter in Filderstadt

Nach einem unverschuldeten Autounfall in Filderstadt und Umgebung sollten Sie schnell handeln und einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen wie die Sachverständigenbüro BEN GmbH beauftragen, die Ihnen ein ausführliches Gutachten erstellt.

Wir als freies und unabhängiges KFZ-Sachverständigenbüro handeln fair und transparent, damit Ihnen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Bis zur Auszahlung des Schadens stehen wir Ihnen uneingeschränkt zur Seite. Versprochen!

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei dem Papierkram wie bspw. Anspruchstellerfragebogen, Unfall-Skizze oder Stellungnahmen.

Bo Werth
Bo Werth
2024-01-11
Ich habe das Sachverständigenbüro BEN aufgrund der Naehe zum Autohaus kontaktiert, wo mein Auto mit Motorschaden parkt. Ab hier wurde alles uebernommen und die Schaetzung der Schadenshoehe wurde widerspruchsfrei vor dem Landgericht akzeptiert. Sehr gute Arbeit, kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen!
Yanik Hofmann
Yanik Hofmann
2023-11-08
Perfekte und schnelle Abwicklung! Vielen Dank!
Herbert Maile (Herma)
Herbert Maile (Herma)
2023-10-31
Der Unfallschaden an unserem VW California Beach wurde durch Herrn Ali Abdullah mit seiner sehr freundlichen Art, super sorgfältig und mit großer Professionalität aufgenommen. Der Bericht dazu war sehr ausführlich bebildert und beschrieben. Wir würden Herrn Ali Abdullah jederzeit wieder beauftragen.
Daniel Pottler
Daniel Pottler
2023-08-29
Schnelle, professionelle und kompetente Beratung sowie zufriedenstellende Arbeit. Sehr empfehlenswert
D D
D D
2023-06-30
Sehr schneller Termin und professionelle Hilfe. Schadenregulierungszahlung schnell und ohne weitere Probleme. Sehr Empfehlenswert
Pasa
Pasa
2023-06-26
Einfach alles TOP👌 Von der Aufnahme einen Besichtigungstermin bis zum Gutachtens Erstellung alles einfach klasse. Ich müsste mich um nichts kümmern, weil alles professionell und schnell erledigt wurde. Ich bedanke mich hier nochmals herzlich für die schnelle , kompetente und freundliche Zusammenarbeit 😃👍
B. S
B. S
2023-06-12
War Geschädigter eines Auffahrunfalls und habe mich an Herr Abdullah gewannt. Dieser hat das Maximale für mich rausgeholt und war jeglichen Fragen immer erreichbar. Als es Unstimmigkeiten mit der Versicherung gab, hab er sich weiterhin voll und ganz für mich eingesetzt, Telefonate geführt und Mails geschrieben, damit ich mein Recht bekomme. Ich bin Herr Abdullah überaus dankbar und kann Ihn wärmstens weiterempfehlen. Vielen Lieben Dank für Ihren enormen Einsatz Herr Abdullah😃👍
Karina
Karina
2023-02-01
Ich habe schnell und unkompliziert Hilfe bekommen. Toll.
Jo LAURI
Jo LAURI
2023-01-25
Von Anfang bis zum Ende super betreut !!! Würde jeden unschuldigen Unfallopfer weiter empfehlen! Danke !!

Häufig gestellte Fragen

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten des Sachverständigen sowie die Kosten für einen Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Lassen Sie sich keinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung empfehlen. Diese arbeiten oft im Interesse der Versicherung.

Im Reparaturbetrieb, Autohaus, bei Ihnen zu Hause, in unserer Prüfhalle oder an einem sonstigen Ort Ihrer Wahl kann besichtigt werden. Wir richten uns ganz nach Ihnen!

Selbstverständlich können Sie sich den Schaden ausbezahlen lassen. Hierbei sprechen wir von einer fiktiven Abrechnung. Die Schadenssumme wird netto (ohne Mehrwertsteuer) ausbezahlt.

Bei dem Termin begutachten wir Ihr Fahrzeug umfassend. Dabei prüfen wir unter anderem den Schadenumfang, Lack, Technik sowie verbauten Ausstattungen. Diese Faktoren sind für die Beweissicherung Ihrer Ansprüche obligatorisch.

Kostenvoranschläge sind nicht beweiskräftig, prozessfähig und dienen nicht der Tatsachenfeststellung oder Anspruchssicherung. Auf der sicheren Seite sind Sie grundsätzlich mit einem unabhängigen und qualifizierten Fahrzeuggutachten.

Wir empfehlen grundsätzlich, die Polizei bei einem Verkehrsunfall mit einzubeziehen. Die Polizei protokolliert den Unfallhergang und nimmt die Daten des Unfallgegners auf, und erstellt eine Unfallakte, somit haben Sie was in der Hand, falls der Unfallgegner die Fakten im Nachhinein vertauscht.

In dem Fall Sie sind vertraglich verpflichtet, den Leasinggeber über eingetretene Beschädigungen zu informieren! Der Leasinggeber bestimmt auch, ob repariert oder ob das Fahrzeug verkauft wird. Wir empfehlen deshalb unbedingt, Ihr Auto in einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen.

Für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens benötigen wir lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Wir empfehlen immer, dass Sie bei der Besichtigung anwesend sind.

Ihre persönliche Nachricht an uns

0711 - 577 64 110

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